Aufnahmeprozess

  • Anmeldung 

Das Kind wird durch die/den jeweilige/n Haus- bzw. Fachärztin/arzt dem „Haus der Zuversicht” zugewiesen. Die telefonische oder persönliche Anmeldung wird vom Sekretariat gerne entgegengenommen. Der von der Ärztin oder von dem Arzt ausgestellten Überweisungsschein muss eine Diagnose aufweisen.

  • Begutachtung

Am Beginn steht die Erstbegutachtung durch unsere Kinderfachärztin, der Allgemeinmedizinerin oder einer Psychologin. In einem Erstgespräch werden die anamnestischen Daten erhoben. Die Diagnose wird von der Ärztin oder im Rahmen der psychologisch-diagnostischen Phase festgestellt. Aufgrund dieser Diagnose wird gemeinsam ein Therapieplan für das Kind erstellt und es wird einer bestimmten Therapiefachrichtung zugewiesen.

  • Therapieablauf 

Vor dem Therapiebeginn findet noch eine Austestung statt, um den genauen Therapiebedarf zu bestimmen. Regelmäßige Termine im festgelegten Ausmaß sorgen dafür, möglichst rasch das Therapieziel zu erreichen.

  • Finanzierung

Das „Haus der Zuversicht” hat seit 1987 den Status „Ambulatorium“.
Die Krankenkassen und das Land Niederösterreich tragen die Kosten der Behandlungen je zur Hälfte. 
 

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